Häusliche Pflege Bremen Pflegedienst

„Unsere Pflegerin kommt schon ein paar Jahre zu uns. Unser Sohn ist von ihrem Fachwissen ganz begeistert.“

Häusliche Pflege

Zentrale Pflege Bremen
– der ambulante Pflegedienst der Zentrale für Private Fürsorge

Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der häuslichen Pflege. Wir bieten Grund- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Unser Ziel ist, dass Sie solange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung leben können. Auch wenn Sie als pflegende Angehörige Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da.

Wir sind mit unseren Pflegebüros im gesamten Bremer Stadtgebiet (außer Bremen-Nord) vertreten. Wenn Sie Pflege benötigen oder sich beraten lassen möchten, können Sie sich auch direkt an die Kollegen und Kolleginnen in Ihrem Stadtteil wenden.

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren persönlichen Hilfebedarf und planen Ihren individuellen Pflegeablauf. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie unsere Hilfe benötigen.


Standorte und Ansprechpartner:innen

Gröpelingen, Walle und Findorff
Ärztehaus am DIAKO 
Gröpelinger Heerstr. 406-408
28239 Bremen
Telefon: 0421 – 69 18 332
E-Mail: Groepelingen[at]zfpf.de

Stefanie Kolb und Karina Ouedraogo

Hastedt, Sebaldsbrück und Blockdiek
Hastedter Heerstraße 250
28207 Bremen
Telefon: 0421 – 43 40 111
E-Mail: Hastedt[at]zfpf.de

Rita Seebaldt, Alexandra Henke und Maren Priebe (z. Zt. in Elternzeit)

Neustadt, Huchting und Grolland
Langemarckstraße 212-222
28199 Bremen
Telefon: 0421 – 59 77 770
E-Mail: Neustadt[at]zfpf.de

Peter Niemeyer, Rita Kattenbach und Yvonne Formela

Kattenturm und Kattenesch
Gorsemannstraße 14
28277 Bremen
Telefon: 0421 – 82 68 67
E-Mail: Kattenturm[at]zfpf.de

Christa Kühnel und Susanne Rongen

Arsten und Habenhausen
August-Hagedorn-Allee 1
28279 Bremen
Telefon: 0421 – 80 95 43
E-Mail: Arsten[at]zfpf.de

Wiebke Beenenga, Elke Gasowski und Inken Janshen (z. Zt. in Elternzeit)

Schwachhausen und Mitte
Arberger Straße 8
28205 Bremen
Telefon: 0421 – 34 69 924
E-Mail: Schwachhausen[at]zfpf.de

Natalia Olck und Melanie Ehlers


Unsere Leistungen

Ambulante Pflege

Grund- und Krankenpflege

Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflege im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI).

Zur Grundpflege gehört zum Beispiel:

  • Körperpflege (z.B. Waschen, Rasieren, Zahnpflege, An- und Auskleiden)
  • Mobilisation (z.B. beim Aufstehen, Begleitung beim Gehen oder Treppensteigen)
  • Ernährung (Speisen mundgerecht zubereiten, Mahlzeiten anreichen)

Falls ein Pflegegrad besteht, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Höhe ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Die Krankenpflege bzw. medizinische Behandlungspflege wird vom behandelnden Arzt verschrieben und über die zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Zur Behandlungspflege gehören Leistungen wie zum Beispiel:

  • Medikamente vorbereiten und geben
  • Wichtige Werte messen, zum Beispiel Blutzucker oder Blutdruck
  • Wundversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Injektionen geben, zum Beispiel Insulin

Häusliche Pflege


Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Hilfeleistungen im Haushalt.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Mahlzeiten kochen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche wechseln und waschen

Die hauswirtschaftlichen Leistungen können im Rahmen von Pflege­sach­leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, können Sie unsere Dienste auch als Privatzahler in Anspruch nehmen. 

Hauswirtschaftliche Versorgung


Verhinderungspflege

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Wenn die Pflegeperson (nach § 19 SGB XI) verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub, Erkrankung oder anderer persönlicher Termine, besteht der Anspruch auf eine Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungs­pflege. Die Verhinderungs­pflege kann durch einen professionellen Pflegedienst zu Hause oder in einer Kurzzeit­pflege­einrichtung durchgeführt werden. Wir bieten diese Leistung an. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet ist, und die Pflege­person den Pflege­bedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Die Ihnen zustehenden Zeiten der Verhinderungspflege von längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr können Sie sowohl komplett am Stück oder auch tage- und stundenweise nehmen. So können Angehörige mit der Ersatz­pflege auch mal einige Stunden über­brücken, wenn sie beispiels­weise einen regel­mäßigen Termin in der Woche wahr­nehmen möchten.

Die Kosten von bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen nur einen entsprechenden Antrag stellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.


Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir bieten auch Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. Für Angehörige, die selber pflegen und das Pflegegeld in Anspruch nehmen, sind regelmäßige Beratungsbesuche zur Feststellung der häuslichen Pflege­situation durch einen professionellen Pflege­dienst gesetzlich verpflichtend. Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen und müssen je nach Pflege­gradeinstufung halbjährlich (Pflegegrad 2 + 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 + 5) stattfinden.

Menschen mit Pflegegrad 1 können ebenfalls einen Beratungs­besuch in Anspruch nehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Die Beratungs­besuche dienen der Beratung, Unter­stützung und Anleitung, damit eine gute Versorgung des zu Pflegenden gewährleistet ist.


Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige haben seit 2015 Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Das sind zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder Garten, Einkäufe, Begleitung zum Arzt, Spazier­gänge oder Beschäftigungs­angebote. Damit sollen pflegende Angehörige entlastet werden und die Pflege­bedürftigen erhalten die Möglichkeit am öffentlichen Leben teilzuhaben.

Ab dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Die Leistungen können nur über zugelassene Anbieter (wie z.B. Pflegedienste), nicht aber über Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

Übrigens: Man muss die Betreuungs­leistungen nicht monatlich be­an­spruchen, sondern kann sie auch ’ansparen’ und dann einen größeren Leistungs­umfang zum Beispiel viertel- oder halbjährlich in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.