Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der häuslichen Pflege. Wir bieten Grund- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Unser Ziel ist, dass Sie solange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung leben können. Auch wenn Sie als pflegende Angehörige Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da.
Wir sind mit unseren Pflegebüros im gesamten Bremer Stadtgebiet (außer Bremen-Nord) vertreten. Wenn Sie Pflege benötigen oder sich beraten lassen möchten, können Sie sich auch direkt an die Kollegen und Kolleginnen in Ihrem Stadtteil wenden.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren persönlichen Hilfebedarf und planen Ihren individuellen Pflegeablauf. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie unsere Hilfe benötigen.
Gröpelingen, Walle und Findorff
Ärztehaus am DIAKO
Gröpelinger Heerstr. 406-408
28239 Bremen
Telefon: 0421 – 69 18 332
E-Mail: Groepelingen[at]zfpf.de
Stefanie Kolb und Karina Ouedraogo
Hastedt, Sebaldsbrück und Blockdiek
Hastedter Heerstraße 250
28207 Bremen
Telefon: 0421 – 43 40 111
E-Mail: Hastedt[at]zfpf.de
Rita Seebaldt, Alexandra Henke und Maren Priebe (z. Zt. in Elternzeit)
Neustadt, Huchting und Grolland
Langemarckstraße 212-222
28199 Bremen
Telefon: 0421 – 59 77 770
E-Mail: Neustadt[at]zfpf.de
Peter Niemeyer, Rita Kattenbach und Yvonne Formela
Kattenturm und Kattenesch
Gorsemannstraße 14
28277 Bremen
Telefon: 0421 – 82 68 67
E-Mail: Kattenturm[at]zfpf.de
Christa Kühnel und Susanne Rongen
Arsten und Habenhausen
August-Hagedorn-Allee 1
28279 Bremen
Telefon: 0421 – 80 95 43
E-Mail: Arsten[at]zfpf.de
Wiebke Beenenga, Elke Gasowski und Inken Janshen (z. Zt. in Elternzeit)
Schwachhausen und Mitte
Arberger Straße 8
28205 Bremen
Telefon: 0421 – 34 69 924
E-Mail: Schwachhausen[at]zfpf.de
Natalia Olck und Melanie Ehlers
Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflege im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI).
Zur Grundpflege gehört zum Beispiel:
Falls ein Pflegegrad besteht, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Höhe ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.
Die Krankenpflege bzw. medizinische Behandlungspflege wird vom behandelnden Arzt verschrieben und über die zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Zur Behandlungspflege gehören Leistungen wie zum Beispiel:
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Hilfeleistungen im Haushalt.
Dazu gehören zum Beispiel:
Die hauswirtschaftlichen Leistungen können im Rahmen von Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, können Sie unsere Dienste auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.
Viele Pflegebedürftige werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Wenn die Pflegeperson (nach § 19 SGB XI) verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub, Erkrankung oder anderer persönlicher Termine, besteht der Anspruch auf eine Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann durch einen professionellen Pflegedienst zu Hause oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung durchgeführt werden. Wir bieten diese Leistung an. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet ist, und die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Ihnen zustehenden Zeiten der Verhinderungspflege von längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr können Sie sowohl komplett am Stück oder auch tage- und stundenweise nehmen. So können Angehörige mit der Ersatzpflege auch mal einige Stunden überbrücken, wenn sie beispielsweise einen regelmäßigen Termin in der Woche wahrnehmen möchten.
Die Kosten von bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen nur einen entsprechenden Antrag stellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Wir bieten auch Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. Für Angehörige, die selber pflegen und das Pflegegeld in Anspruch nehmen, sind regelmäßige Beratungsbesuche zur Feststellung der häuslichen Pflegesituation durch einen professionellen Pflegedienst gesetzlich verpflichtend. Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen und müssen je nach Pflegegradeinstufung halbjährlich (Pflegegrad 2 + 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 + 5) stattfinden.
Menschen mit Pflegegrad 1 können ebenfalls einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Die Beratungsbesuche dienen der Beratung, Unterstützung und Anleitung, damit eine gute Versorgung des zu Pflegenden gewährleistet ist.
Pflegebedürftige haben seit 2015 Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Das sind zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder Garten, Einkäufe, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge oder Beschäftigungsangebote. Damit sollen pflegende Angehörige entlastet werden und die Pflegebedürftigen erhalten die Möglichkeit am öffentlichen Leben teilzuhaben.
Ab dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Die Leistungen können nur über zugelassene Anbieter (wie z.B. Pflegedienste), nicht aber über Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Übrigens: Man muss die Betreuungsleistungen nicht monatlich beanspruchen, sondern kann sie auch ’ansparen’ und dann einen größeren Leistungsumfang zum Beispiel viertel- oder halbjährlich in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.